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   BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84   

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BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84 (https://dejure.org/1984,2964)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1984 - 1 B 45.84 (https://dejure.org/1984,2964)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1984 - 1 B 45.84 (https://dejure.org/1984,2964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß eine das ausländerbehördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bindende Verwaltungsvorschrift, wie sie die erwähnte Regelung des baden-württembergischen Ausländererlasses darstellt, ohne normative Verbindlichkeit ist und Wirkungen im Außenverhältnis nur deswegen entfalten kann, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung des Erlasses selbst bindet; die Verwaltungsvorschrift zeigt mithin regelmäßig die Ermessenspraxis an, die ihrerseits einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermittelt (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75] [18, 21]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40 [S. 93]).
  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Auch diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 46, 89 [90 f.]; Beschlüsse vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - NJW 1980, 75; vom 13. Januar 1983 - BVerwG 1 A 100.82 -), so daß auch in diesem Zusammenhang ein Revisionszulassungsgrund nicht vorlag.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Auch diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 46, 89 [90 f.]; Beschlüsse vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - NJW 1980, 75; vom 13. Januar 1983 - BVerwG 1 A 100.82 -), so daß auch in diesem Zusammenhang ein Revisionszulassungsgrund nicht vorlag.
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Für die rechtliche Beurteilung ist danach grundsätzlich nicht ausschlaggebend, ob die Behörde gegenüber dem Ausländer so verfährt, wie es die Verwaltungsvorschrift nach ihrem durch richtliche Auslegung ermittelten Inhalt verlangt, sondern ob die Behörde in einem durch die Verwaltungsvorschrift geregelten Fall ihr Ermessen ohne sachgerechten Grund anders ausübt als sonst und dadurch das Gleichbehandlungsgebot verletzt (Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 8.79 - DÖV 1981, 679).
  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß eine das ausländerbehördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bindende Verwaltungsvorschrift, wie sie die erwähnte Regelung des baden-württembergischen Ausländererlasses darstellt, ohne normative Verbindlichkeit ist und Wirkungen im Außenverhältnis nur deswegen entfalten kann, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung des Erlasses selbst bindet; die Verwaltungsvorschrift zeigt mithin regelmäßig die Ermessenspraxis an, die ihrerseits einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermittelt (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75] [18, 21]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40 [S. 93]).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 1 A 100.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84
    Auch diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 46, 89 [90 f.]; Beschlüsse vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - NJW 1980, 75; vom 13. Januar 1983 - BVerwG 1 A 100.82 -), so daß auch in diesem Zusammenhang ein Revisionszulassungsgrund nicht vorlag.
  • BVerwG, 19.07.1985 - 1 B 68.85

    Treffen von Maßnahmen gegen einen Ausländer ohne Absprache mit der zuständigen

    Das Revisionsgericht ist vielmehr bezüglich innerdienstlicher Vorschriften ebenso wie bezüglich anderer Tatsachen an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (§ 137 Abs. 2 VwGO; vgl. Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56).
  • BVerwG, 04.11.1992 - 1 B 182.91

    Drittschutzcharakter der Vorschriften eines Runderlasses - Selbstbindung der

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 = InfAuslR 1987, 274).
  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87

    Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2003 - 7 L 1520/03

    Anforderung an das Fehlen des Rechtsschutzinteresse bei einer einstweiligen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 8/79 -, DÖV 1981, 679 ff. (zum Prüfungsrecht) und Beschluss vom 22. Juni 1984 - 1 B 45/84 -, InfAuslR 1984, 268 f.
  • VG Köln, 09.10.2013 - 8 K 4695/13

    Leistungen nach § 1 Abs. 1 der Anerkennungsrichtlinie für Verfolgte i.S.d. § 1

    Aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG kann sich ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Vergünstigung ergeben, wenn und soweit diese nach einer in ständiger Übung angewandten Verwaltungsvorschrift zu bewilligen ist; vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Mai 1958 - V C 216/54 -, BVerwGE 8, 4 ff., vom 26. November 1970 - VIII C 104/68 -, BVerwGE 36, 323 ff., vom 13. September 1973 - II C 13/73 -, BVerwGE 44, 72 ff., vom 16. September 1980 - I C 52/75 -, BVerwGE 61, 15 ff., und Beschluss vom 22. Juni 1984 - 1 B 45/84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56.
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